Einkauf

Einkaufsbedingungen

Nach Eingang des Betrages stelle ich ihnen einen Link zum Download der Datei zur Verfügung oder gebe die bestellten Bilder umgehend in Auftrag. Für Abzüge benötige ich ca. 2 Wochen.

DRUCKBILD in hoher Auflösung:
• Verwendungszweck:
Die Verwendung ist für alle Medien zulässig (z.B. Drucksachen, Zeitschriften, WEB, Präsentationen, Flyer). Innerhalb der gleichen Unternehmung ist die mehrmalige Verwendung gestattet. Die Verwendung für unterschiedliche Anwendungsfälle (z.B. mehrere Projekte im Sinne von individuellen Kundenaufträgen) ist nicht gestattet. In diesem Fall muss das Lizenzrecht mehrfach gekauft werden.

• Weiterverkauf:
Der Weiterverkauf oder die Weitergabe eines Bildes ist nicht zulässig. Ausgenommen ist die Weitergabe als Bestandteil eines größeren Werkes oder die Weitergabe dafür vorgesehener, gesondert überlassener Bilder mit Logobranding des Urhebers.

• Nicht-Exklusivität:
Der Lizenznehmer erwirbt die Nutzungsrechte für das WEB- und Präsentationsbild nicht ausschließlich. Nicht zulässige Verwendung: Die Bilder können vom Lizenznehmer für seinen Verwendungszweck geringfügig abgeändert werden. Nicht gestattet sind insbesondere Abänderungen, die die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass dem Urheber persönliche Nachteile wie beispielsweise Rufschädigung auferlegt werden sowie Abänderungen, die durch weitere Rechte (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht etc.) eingeschränkt und untersagt sind. Des weiteren ist eine Änderung der EXIF sowie der IPTC – Daten nicht gestattet. In diesen Fällen ist beim Rechteinhaber die ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen. Die Bilder dürfen darüber hinaus nicht eingesetzt werden:
• zum Zwecke von unerlaubten und strafbaren Handlungen
• in pornographischem Zusammenhang
• in erniedrigender und rufschädigender Art und Weise für die abgebildete(n) Person(en) sowie
• in erniedrigender und rufschädigender Art für den Fotografen
• wenn angenommen werden muss, dass die abgebildete(n) Person(en) nicht mit der geplanten Veröffentlichung einverstanden sein könnte(n). In diesem Fall ist von dieser(n) Person(en) eine ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen.
• Des weiteren ist eine Verwendung nicht zulässig, wenn angenommen werden muss, dass Dritte Rechte (z.B. an Handelsmarken, Bauwerken, Kunstwerken etc.) am Bild geltend machen können. In diesem Fall ist beim Rechteinhaber schriftlich die verwendungsspezifische Bewilligung einzuholen.